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Stabführerleistungsabzeichen


Stabführerleistungsabzeichen des NÖ Blasmusikverbandes


Das Stabführerleistungsabzeichen ist eine Anerkennung für besondere Leistungen des Stabführers.





NÖBV Stabführerleistungsabzeichen - zum Download


Das NÖBV Stabführerleistungsabzeichen ist eine Anerkennung für besondere Leistungen des Stabführers.

§ 1 Allgemeines
Als Anreiz zur Beteiligung an der Marschmusikbewertung und als Anerkennung für besondere Leistungen des Stabführers kann ein "Stabführerleistungsabzeichen" verliehen werden.


§ 2 Verleihungserfordernisse
1) Der Bewerber muss Mitglied eines Mitgliedsvereines des NÖBV sein. Er muss innerhalb von 6 Jahren bei 5 Marschmusikbewertungen mit seinem Verein in der jeweiligen Stufe 92 Prozent der Maximalpunkte erreicht haben, davon höchstens 2 mal in Stufe A und mindestens 1 mal in der Stufe D oder E antreten. Pro Jahr wird nur ein Ergebnis angerechnet.
Bei witterungsbedingter Absage oder Abbruch wird dieses Wertungsjahr nicht zu den 6 Jahren für das NÖBV Stabführerleistungsabzeichen gerechnet. Das heißt, wenn sich ein Stabführer zu einer Marschmusikbewertung anmeldet und es dort zu einer Absage oder einem Abbruch kommt, verlängert sich der Zeitraum für diesen Stabführer um ein weiteres Jahr.
Sollte ein Stabführer innerhalb eines Jahres bei zwei Marschmusikbewertungen antreten und es kommt bei einer Marschmusikbewertung zu einer Absage oder einem Abbruch, wird jene Wertung für das NÖBV Stabführerleistungsabzeichen angerechnet, die nicht abgebrochen oder abgesagt wurde, auch wenn das dortige Ergebnis unter 92 Prozent der Maximalpunkte liegt.
2) Der Bewerber hat eine schriftliche Prüfung nach den aktuell gültigen Richtlinien für Musik in Bewegung in Niederösterreich abzulegen. Die schriftliche Prüfung wird an einem von der Landesleitung ausgeschriebenen Termin und Ort abgehalten und steht unter der Leitung des Landesstabführers oder einer von ihm beauftragten Person.
Hat ein Stabführer bereits die Prüfung zum ÖBV Stabführerabzeichen positiv absolviert, wird ihm die theoretische Prüfung auf unbegrenzte Zeit für das NÖBV Stabführerleistungsabzeichen angerechnet.


§ 3 Verleihung des „NÖBV - Stabführerleistungsabzeichens“
Nach positiv absolvierter Theorieprüfung wird die Urkunde samt „NÖBV - Stabführerleistungsabzeichen“ der zuständigen Bezirksleitung zugesendet. Die Verleihung des Abzeichens an den Bewerber soll in einem würdigen Rahmen erfolgen; den auch der Musikverein festlegen kann.


§ 4 Prüfungsprotokoll
Für jeden Bewerber ist ein Prüfungsprotokoll anzulegen, welches beim Landesverband zu archivieren ist.

§ 5 Wiederholung der schriftlichen Prüfung
Eine einmalige Wiederholung der schriftlichen Prüfung ist frühestens beim nächsten Prüfungstermin möglich.

§ 6 Erfüllung der Zulassungsbedingungen
Die Erfüllung der Zulassungsbedingungen beginnt mit den Ergebnissen des Wertungsspieljahres 1983.


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