Ehrenzeichen für besondere Verdienste können an Landes-, Bezirks- und Vereinsfunktionäre und aktive Mitglieder einer Musikkapelle, sowie Instrumentallehrer verliehen werden.
§ 4
1) Beschreibung des "Ehrenzeichens für besondere Verdienste für die niederösterreichische Blasmusik"
a) Medaille: Eichenlaubkranz vergoldet, 37 mm Durchmesser. Auf der Vorderseite in der Mitte eine versilberte Lyra, 33 mm lang und 25 mm breit.
b) Band: blau-gelb, 25 mm breit, 40 mm lang auf ein Dreieck gefaltet. Die Verbindung der Medaille mit dem Band wird durch zwei versilberte Ringe hergestellt.
2) Das Ehrenzeichen wird an der linken Brustseite getragen.
3) Verleihungserfordernisse: Das Ehrenzeichen kann verliehen werden an:
a)
Landes-, Bezirks- und Vereinsfunktionäre, sofern in der Ausübung ihrer Funktion besondere Leistungen erbracht worden sind und sie einen Wirkungszeitraum von
wenigstens 5 Jahren in ihrer Funktion nachweisen können
b)
aktive Mitglieder einer Verbandskapelle und Instrumentallehrer, die sich entweder
ba) um die Gründung oder um den Fortbestand einer Blasmusikkapelle besondere Verdienste erworben haben, oder für die Blasmusik große Opfer und Leistungen besonderer Art nachweisen können, oder
bb) bei der Heranbildung von Nachwuchsbläsern besonders verdient gemacht haben.
c)
aktive Musiker und Instrumentallehrer, die sich bei der Heranbildung von Nachwuchsmusikern in einem Zeitraum von
mindestens 7 Jahren verdient gemacht haben.
Antrag auf Verleihung