Es gibt beim NÖ Blasmusikverband Mitglieder, die kein Blas- oder Schlaginstrument spielen, die aber als ständige, aktive Mitglieder gemeldet sind.
Zur Gleichstellung aller NÖBV-Mitglieder gibt es seit 1. Jänner 2012 die Möglichkeit, das Leistungsabzeichen für Instrumente wie Klavier, Kontrabass, E-Gitarre, E-Bass usw. zu erhalten. Nach einer erfolgreich abgelegten Musikschulprüfung (Übertritts- oder Abschlussprüfung) von NÖBV-Mitgliedern kann vom Vereinsobmann ein Ansuchen um Leistungsabzeichen-Anerkennung für Nicht-Blas- oder Schlaginstrumente an den NÖ Blasmusikverband gestellt werden.
Nach eingelangtem Ansuchen mit beigelegter Bestätigung der Musikschulprüfung wird vom NÖBV das der Stufe entsprechende Leistungsabzeichen und eine Urkunde mit dem Hinweis auf eine angerechnete Musikschulprüfung mit dem jeweiligen Instrument ausgefertigt.
Die Abwicklung erfolgt über das NÖBV-Büro. Die Kosten trägt der antragstellende Verein. Das Leistungsabzeichen und die Urkunde sollen in einem würdigen Rahmen überreicht werden.