Abwicklung neu bei Musikschulprüfungen!
Alle Schüler an NÖ Musikschulen können durch Ablegung einer Übertritts- oder Abschlussprüfung an einer Musikschule, welche die Prüfungsordnung des MSM angenommen hat, das Leistungsabzeichen erwerben. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Musikverein. Einzuhalten ist die Prüfungsordnung des Musikschulmanagement NÖ.
Abwicklung neu ab September 2019:
Die Prüfungen müssen von der Musikschule beim Musikschulmanagement NÖ zeitgerecht (ca. 6 Wochen vorher) gemeldet werden.
Nach der Prüfung sendet die Musikschulleitung die vollständig ausgefüllten Prüfungsprotokolle (Kopien) und eine Gesamtliste aller angetretenen Kandidaten, die ein Leistungsabzeichen erwerben wollen, an das Büro des NÖ Blasmusikverbandes (auch per e-mail möglich).
Der NÖ Blasmusikverband sammelt alle Protokolle und stellt ausnahmslos jeweils zum Monatsende von Februar, Mai, Juni, August und November eine Sammelrechnung über € 10,00 pro Prüfling an den betreffenden Musikverein.
Sollte der Prüfling bei keinem Verein gemeldet sein („aktiv“ oder „Meine Musikschüler“) und somit kein Mitglied des NÖ Blasmusikverbandes sein, erhält die Musikschule eine Prüfungsbestätigung. Sollte der Kandidat einem Musikverein beitreten, kann die Prüfungsbestätigung an das Büro des NÖBV geschickt werden und nach Bezahlung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 gegen Urkunde und Abzeichen eingetauscht werden.
Urkunden und Abzeichen werden nach erfolgter Bezahlung der Rechnung an die Jugendreferenten der jeweiligen Musikvereine gesendet. Der Verein sorgt für einen würdigen Rahmen bei der Verleihung der Urkunden und Abzeichen.