Der Niederösterreichische Blasmusikverband (NÖBV) ist in 16 Bezirksarbeitsgemeinschaften (BAGs) aufgegliedert.
Die BAG ist die Kontaktstelle zwischen den Musikvereinen und der Landesleitung des Niederösterreichischen Blasmusikverbandes.
Die wichtigsten Organe der BAG sind die Bezirksversammlung und der Bezirksausschuss (BAG Vorstand).
Die Bezirksversammlung
Die ordentliche Bezirksversammlung wird einmal jährlich einberufen.
Der Bezirksausschuss
Der Bezirksausschuss ist für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die wichtigsten vom Blasmusikverband übertragenen Aufgaben sind die Ausschreibung und Organisation von Bezirkswertungsspielen für die Konzert-, Marsch- und Kammermusik. Abhaltung von Seminaren und Weiterbildungskursen.
Der Bezirksobmann
Der Bezirksobmann ist der höchste Funktionär in der BAG. Die Bezirksarbeitsgemeinschaft hat ihren Sitz am Wohnort des jeweiligen Bezirksobmannes.
Über Auftrag des Landesobmannes werden von ihm die von den Musikkapellen beantragten Ehrungen bzw. Auszeichnungen durchgeführt.
Weitere Organe in der Bezirksarbeitsgemeinschaft:
- Bezirkskapellmeister
- Bezirksjugendreferent
- Bezirksschriftführer
- Bezirkskassier
- Bezirksstabführer
- sowie Beiräte und die jeweiligen Stellvertreter